Waldhof Mannheim wird vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.300€ verurteilt Waldhof Mannheim wird vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.300€ verurteilt

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Waldhof Mannheim wird vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.300€ verurteilt

Waldhof Mannheim wird vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.300€ verurteilt

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Nachdem es im Heimspiel gegen den TSV 1860 München erneut zu Vorfällen auf den Zuschauerrängen kam, gab es nun die finale Urteilsverkündung von Seiten des DFB-Sportgerichts. Im ersten Schritt beantragte der DFB-Kontrollausschuss eine Strafe von 32.425€ gegen den SVW. Die Strafe setzte sich einerseits aus 32.125€ für das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen, sowie aus 300€ für das Werfen eines Gegenstandes zusammen. Diesem Strafantrag stimmte der Verein jedoch nicht zu. Denn man konnte nach dem Spiel den Täter identifizieren, was zusätzlich zur Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens geführt hat. Aufgrund der effektiven Tataufklärung und Täterermittlung konnte das DFB-Sportgericht, die vom Kontrollausschuss verhängte Strafe auf 24.300€ reduzieren.

Somit beträgt die Gesamtsumme aller Strafen 64.585€  für die Saison 22/23, stand heute.

09.03.2023

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